Unter Schleichwerbung versteht man die Präsentation von Produkten und Markennamen in einem Kontext, in dem diese Werbung nicht ausdrücklich als Werbung deklariert ist und Konsumenten somit verwirren kann.
Als Schleichwerbung gilt diese Präsentation von Produkten und Markennamen nur dann, wenn sie gewollt ist und daraus ein finanzieller Nutzen gezogen wird. Schleichwerbung ist nach dem Gesetz des Unlauteren Wettbewerbs (UWG) in Deutschland verboten, anders als die erlaubte Produktplatzierung. Schleichwerbung ist dabei kein neues Phänomen. Bereits während der 1920er Jahre arbeiteten amerikanische Tabakkonzerne mit Schleichwerbung, um den Konsum von Zigaretten auch für Frauen attraktiv zu machen. Zu diesem Zweck wurden Frauen angeheuert, die sich als Mitglieder der Frauenrechtsbewegung ausgaben und eine Demonstration auf der New Yorker Fifth Avenue fälschten. Als Journalisten auf die gefälschte Demonstration aufmerksam wurden und Fotos von den falschen Demonstrantinnen schossen, präsentierten diese stolz ihre Zigaretten als "Fackeln der Freiheit".
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